Theoretische Perspektiven auf Teilhabe

Theoretische Perspektiven auf Teilhabe

Dieses Wochenende fand die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) zum Thema „Soziale Arbeit als Akteurin im Kontext gesellschaftlicher Transformation“ an der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena statt. Gemeinsam mit Kolleg*innen des BayWISS-Verbundkollegs Sozialer Wandel durfte ich dort ein Panel zur Teilhabeförderung in der Sozialen Arbeit gestalten. In meinem Beitrag stellte ich erste Umrisse einer theoretischen Differenzierung des Teilhabebegriffs vor und wendete diese auf die Soziale Arbeit in der (Post-)Migrationsgesellschaft an. Nachfolgend möchte ich die grundlegenden Gedanken herauspicken und verschriftlichen.

Teilhabe ist ein Begriff, der insbesondere durch die UN-Behindertenrechtskonvention große Beachtung fand. Entsprechend verknüpfen ihn viele mit Menschen mit Behinderungen. Jedoch bietet er auch darüber hinaus eine theoretisch fundierte Betrachtung und Reflexion von individueller Lebensführung in der Gesellschaft. Daher ist das theoretische Konzept auch geeignet, die Praxis Sozialer Arbeit zu untersuchen und zu reflektieren. Im Zentrum meiner theoretischen Überlegungen ist die Differenzierung des komplexen Phänomens Teilhabe in zwei Bedeutugskomponenten: Teilgeben und Teilnehmen.

(An-)Teilhaben bezieht sich auf gesellschaftlich verfügbare Ressourcen. Teilhabe betrifft damit alle Bereiche des Lebens, wie beispielsweise Bildung, Arbeit, Wohnen und Zugehörigkeit und realisiert sich über die gesellschaftlichen Institutionen (Schule, Arbeit, Vereine, Wohnquartiere, …). Um (An-)Teil zu haben muss ein (An-)Teil gegeben und (An-)Teil genommen werden. Teilgabe liegt demgemäß vor, wenn ein Zugang zu den Institutionen und Ressourcen der Gesellschaft möglich ist oder ermöglicht wird. Der letztendliche Zugang wird in dieser Differenzierung als Teilnahme bezeichnet.

Teilnahme ist nicht voraussetzungslos. So ist eine legale bzw. als legitim angesehene Teilnahme nur denkbar durch Teilgabe. Ein Beispiel ist dabei die Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis, ohne die eine aktive Teilnahme als illegitim angesehen und als „Schwarzarbeit“ kontextualisiert wird. Zugleich führt bestehende Teilgabe nicht notwendigerweise zu Teilnahme. Damit ist nicht nur gemeint, dass sich Individuen einer Teilnahme entziehen. Vielmehr können Teilhabehürden einer individuell (und gesellschaftlich) gewünschten Teilnahme entgegenstehen.

Die dargestellte Differenzierung wendete ich in meinem Vortrag auf Teilhabe in der (Post-)Migrationsgesellschaft an und diskutierte die Teilhabeorientierung in der Sozialen Arbeit mit Zugewanderten. Aufbauend auf die Diskussion im Plenum arbeite ich nun weiter daran, meine Ideen zu verschriftlichen. So wurde im Plenum deutlich, dass Teilgabe nicht nur gesellschaftlich sondern auch individuell gefasst werden kann. Dem Gedanken folgend wird Teilhabe gerade auch darüber vermittelt, dass sich das Individuum einbringt und damit anderen (An-)Teil gibt.

To be continued…